FROMARTE lehnt Kürzung der Verkäsungszulage vehement ab

Medienmitteilung von FROMARTE Die Schweizer Käsespezialisten, Bern, 4. Februar 2021.

FROMARTE Die Schweizer Käsespezialisten lehnen die geplante Kürzung der Zulage für verkäste Milch vehement ab. Eine Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch darf nicht zulasten der Zulage für verkäste Milch erfolgen.

Vorgeschlagene Anpassungen der Milchzulagen

Der Bundesrat hat am 3. Februar 2021 die Vernehmlassung über das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2021 eröffnet und schlägt dabei eine Anpassung der Höhe der Milchzulagen per 1. Januar 2022 vor. Die Zulage für Verkehrsmilch soll von bisher 4,5 Rappen je Kilogramm Milch auf neu 5,0 Rappen erhöht werden — und im Gegenzug soll die Zulage für verkäste Milch von bisher 15 Rappen auf neu 14 Rappen je Kilogramm Milch gekürzt werden.

Kürzung der Zulage für verkäste Milch nicht akzeptierbar

FROMARTE lehnt eine Kürzung der Zulage für verkäste Milch mit aller Deutlichkeit ab. Die Zulage für verkäste Milch wurde als Kompensation für den weggefallenen Grenzschutz gegenüber der EU bei Einführung des Käsefreihandels eingeführt (ungleicher Grenzschutz der gelben und weissen Linie). Eine Reduktion dieser Zulage würde, bei gleichbleibendem Grenzschutz, die wertschöpfungs- und exportstarke Käsebranche massiv schwächen — notabene eine der wenigen stabilen und verlässlichen Exportbranchen auch in Zeiten von Covid-19.

Höhe der Zulage für verkäste Milch im Landwirtschaftsgesetz

Die Höhe der Zulage für verkäste Milch ist mit 15 Rappen je Kilogramm Milch im Landwirtschaftsgesetz verankert. Eine Anpassung unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung ist aktuell bei leicht wachsenden Exporten und explodierenden Importen nicht angebracht und würde nur die gesamte Käsebranche schwächen.

Keine Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch auf Kosten der Zulage für verkäste Milch

Für eine Erhöhung der Zulage für Verkehrsmilch müssen zwingend die dafür vorgesehenen Mittel aufgestockt werden — dies darf nicht auf Kosten der Zulage für verkäste Milch erfolgen. Eine Umlagerung von Zulagen kommt einer Diskriminierung gegenüber dem geöffneten Bereich des Milchmarktes gleich und bedeutet zudem eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten des geschützten Bereichs.


FROMARTE Die Schweizer Käsespezialisten steht für rund 500 gewerbliche Käsereien. Der Dachverband hat einen Marktanteil von rund einem Drittel an der Milchverarbeitung, zwei Dritteln an der Schweizer Käseproduktion und von 80 Prozent an den Käseexporten.

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