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Nachteilsausgleich an Urner Schulen im Fokus

Von Carmen Epp, Urner Zeitung, 22. April 2026.

Wie viele Schülerinnen und Schüler im Kanton Uri erhalten zusätzliche Zeit bei Prüfungen oder weniger Aufgaben? Und wie hat sich die Anzahl der gewährten Nachteilsausgleiche entwickelt? Diese und weitere Fragen stelle ich mit einer Interpellation im Urner Landrat.

In der Schweiz können Schülerinnen und Schüler einen so genannten Nachteilsausgleich erhalten. Dies etwa in Form von zusätzlicher Prüfungszeit, mit separaten Räumen oder reduzierten Aufgaben.

Als Grund führe ich Beobachtungen aus anderen Kantonen an. Dort sei der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die einen Nachteilsausgleich erhalten, teils auf 10 bis 20 Prozent einer Klasse angewachsen. Dies, obwohl das Instrument grundsätzlich für Schulkinder mit klar diagnostizierten, isolierten Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Dyskalkulie oder ähnliches gedacht sei — gemäss Bildungsexpertinnen und -experten rund 1 Prozent der Schülerschaft.

Dabei berge die Ausweitung des Nachteilsausgleichs «die Gefahr, dass Defizite kompensiert statt behoben werden, neue Ungerechtigkeiten gegenüber Schülerinnen und Schülern ohne Ausgleich entstehen und der Bildungsabschluss entwertet wird».

Im Kanton Uri fehle eine öffentliche Auslegeordnung zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs an der Volksschule. Das will ich — zusammen mit den Mitunterzeichnern Kurt Gisler (Mitte, Attinghausen) und Martin Huser (SVP, Unterschächen) — ändern. Wir stellen dem Regierungsrat eine Reihe an Fragen zum Umfang und der Entwicklung der Nachteilsausgleiche. Auch wollen wir wissen, welche Diagnosen den Gesuchen hauptsächlich zugrunde liegen und ob ein gewährter Ausgleich im Zeugnis oder im Abschlussdokument vermerkt sei.

Und: «Sieht der Regierungsrat angesichts dieser Entwicklung Handlungsbedarf, um eine zielgerichtete und verhältnismässige Anwendung des Nachteilsausgleichs sicherzustellen?»

Erschienen in der Urner Zeitung, 22. April 2026.

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